| Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, dass zentrale gleichstellungspolitische Reformen ausbleiben. Das Kindergeld wird erhöht, aber das Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination III/V beibehalten, die insbesondere Frauen finanziell benachteiligen.
„Eine Steuerreform muss die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen stärken. Das Ehegattensplitting setzt weiter Fehlanreize. Das lässt sich besser regeln“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Das Ehegattensplitting begünstigt vor allem Einverdienstehen mit höheren Einkommen und fördert finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und Altersarmut. Der Gesetzgeber könnte stattdessen eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen und die Steuerklasse V abschaffen.
Zu begrüßen ist die Anhebung des Kindergelds. Jedoch vergrößern die höheren Kinderfreibeträge die Entlastungsschere zwischen Familien mit niedrigen und hohen Einkommen.
„Familienförderung muss Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern angemessen absichern. Die wachsende Entlastungsschere widerspricht diesem Ziel“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.
Der Gesetzgeber hat auch hier die Möglichkeit, das besser zu regeln. So kann er Minijobs, in denen weithin Frauen tätig sind, ohne damit ökonomische Sicherheit zu erlangen, in reguläre Beschäftigung überführen und Familien sozial ausgewogen entlasten. |