Zugang zum Recht für Asylsuchende weiter erschwert

Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, ab 2027 die staatliche Förderung für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zu streichen. Dies ist aufs Schärfste zu kritisieren und hat gravierende Folgen für Schutzsuchende, insbesondere für besonders schutzbedürftige Geflüchtete wie Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere Frauen und queere Personen.

Denn eine unabhängige Beratung durch speziell geschulte Asylverfahrensberater*innen oder Rechtsanwält*innen ermöglicht es, vulnerable Personen in einem geschützten Rahmen frühzeitig zu identifizieren und besondere Bedarfe zu berücksichtigen. Die Streichung der Finanzierung der in § 12a Abs. 1 AsylG abgebildeten behördenunabhängigen Beratung würde einen nicht hinnehmbaren Rückschritt darstellen. Sie droht nicht nur den Zugang zum Recht für Asylsuchende erheblich zu erschweren, sondern auch die Qualität und Effizienz des Asylverfahrens zu beeinträchtigen. Der djb hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die unabhängige Asylverfahrensberatung in allen Phasen des Asylverfahrens festgeschrieben und die Finanzierung der Beratung garantiert werden muss. Der djb mahnt daher an, die Ankündigung nicht umzusetzen und fordert die Bundesregierung auf, die genannten Bedenken in den Verhandlungen zum Haushalt 2027 zu berücksichtigen.

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Informationen (Mitteilung) vom 16.04.2026
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