Effektiver Schutz gegen digitale Gewalt – jetzt!

Der Fall Fernandes zeigt, dass die Rechtslage zu digitaler Gewalt in Deutschland immer noch unzureichend ist. Betroffene sind der Gewalt nahezu schutzlos ausgeliefert. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert weiterhin, dass digitale Gewalt in ihrem schwerwiegenden Ausmaß anerkannt wird. Der Gesetzgeber muss diese Gewaltform endlich strafrechtlich umfassend abbilden und einen gewaltfreien digitalen Raum schaffen. Dazu müssen auch Plattformen zur Verantwortung gezogen und die geschlechtsspezifische Dimension von KI-Systemen reguliert werden. Digitale Gewalt betrifft vor allem Frauen. Revenge Porn, nicht-einvernehmliche Nacktaufnahmen oder sexualisierte Deepfakes verletzen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

In vielen Fällen sind die Täter keine Fremden im Internet, sondern stammen aus dem nahen Umfeld der Betroffenen. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, wie Bundesjustizministerin Hubig jüngst angekündigt hat. Digitale Gewalt ist reale Gewalt und führt zu erheblichen Folgen für Betroffene. Daher muss sie auch rechtlich geahndet und öffentlich anerkannt werden. In einer Stellungnahme erklärt der djb, wie Schutzlücken geschlossen werden können.

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wird vertreten durch die Präsidentin (Prof. Dr. Susanne Baer, Professorin und Richterin des BVerfG a.D., Berlin) oder eine der beiden Vizepräsidentinnen (Dr. Lucy Chebout, M.A., Richterin, RinVerfGH Berlin und Verena Haisch, Rechtsanwältin, Hamburg).
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Verantwortlich i.S.d.P.: Anke Gimbal, Bundesgeschäftsführerin des djb, Berlin.

Informationen (Mitteilung) vom 20.03.2026
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