Psychische Gewalt sichtbar machen: djb fordert klare Gewaltbegriffe und Reformprüfung

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht in seinem aktuellen Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Erst wenn sie rechtlich eindeutig definiert, systematisch erfasst und gesellschaftlich anerkannt wird, kann Betroffenen wirksam geholfen und dieser Gewalt vorgebeugt werden. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.

„Psychische Gewalt greift Selbstwert und Selbstbestimmung an – sie muss rechtlich und praktisch konsequent ernst genommen werden, wenn Gewalt in unserer Gesellschaft wirklich entgegengewirkt werden soll“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Psychische Gewalt wirkt häufig im sozialen Nahbereich, insbesondere in (Ex-)Partnerschaften und Abhängigkeitsverhältnissen, und äußert sich etwa in Drohungen, Erniedrigungen, Kontrolle oder Zwangskontrolle (coercive control). Digitale Gewaltformen wie Cyberstalking oder Doxing verstärken die psychischen Belastungen zusätzlich. Das deutsche Strafrecht bildet solche über längere Zeit wirkenden Gewaltmuster bislang nur fragmentarisch ab. Das hat auch Auswirkungen in andere Rechtsbereiche wie dem sozialen Entschädigungsrecht oder im Aufenthaltsrecht.

„Wenn psychische Gewalt nicht als Muster erkannt und rechtlich abgebildet wird, bleiben Betroffene im System zu oft ohne wirksamen Schutz“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht.

Der djb fordert daher:

  • eine umfassende Sensibilisierung von Rechtsanwendenden,
  • eine Berücksichtigung von Gewaltkontinuitäten in der Strafverfolgung,
  • gesetzliche Klarstellungen zu psychischer Gewalt in verschiedenen Rechtsgebieten,
  • eine gesellschaftliche Debatte über die rechtliche Anerkennung und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen, um die Auswirkungen psychischer Gewalt sichtbar zu machen.
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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wird vertreten durch die Präsidentin (Prof. Dr. Susanne Baer, Professorin und Richterin des BVerfG a.D., Berlin) oder eine der beiden Vizepräsidentinnen (Dr. Lucy Chebout, M.A., Richterin, RinVerfGH Berlin und Verena Haisch, Rechtsanwältin, Hamburg).
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Verantwortlich i.S.d.P.: Anke Gimbal, Bundesgeschäftsführerin des djb, Berlin.

Informationen (Mitteilung) vom 10.03.2026
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